Simulationsmodul
Bitte beachten Sie: Diese Simulation basiert auf den Regeln, die für Lieferungen oder Käufe ab 1. April 2023 gelten. Was Sie vor diesem Datum gekauft haben, fällt unter andere Regeln und kann hier nicht simuliert werden. Siehe Bedingungen.
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Mit welchen Energiequellen heizen Sie Ihre Wohnung?
Sie haben keinen Anspruch auf Unterstützung.
Sie heizen mit Brennstoffen, für die der Heizölsozialfonds keinen Zuschuss gewährt. Manchmal sind andere Unterstützungsmaßnahmen möglich. Diese müssen Sie anderweitig beantragen oder werden Ihnen bereits automatisch gewährt. Sehen Sie sich hier die anderen Unterstützungsmaßnahmen an.
Bestimmung meiner persönlichen Situation
Sie heizen mit einem der Brennstoffe, für die der Heizölsozialfonds einen Zuschuss gewähren kann. Jetzt werden wir prüfen, ob Ihr Profil auch für einen Zuschuss vom Heizölsozialfonds in Betracht kommt.
Welche Situation trifft am ehesten auf Sie zu?
Ich habe Anspruch auf eine erhöhte Beihilfe der Kranken- und Invaliditätsversicherung.
Wenn Sie als alleinstehende Person (mit oder ohne unterhaltsberechtigte Kinder) erhöhte Beihilfen der Kranken- und Invaliditätsversicherung erhalten oder wenn alle Ihre Familienangehörigen erhöhte Beihilfen erhalten, ist keine Einkommensprüfung erforderlich.
In den anderen Fällen prüfen wir das zu versteuernde Jahresbruttoeinkommen der Familie. Dieses muss unter einer Einkommensgrenze liegen.
Anwendbare Einkommensgrenzen (ab 1 Juli 2023) | |
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Das zu versteuernde Jahresbruttoeinkommen der Familie ist geringer als oder gleich: | Euro |
Erhöht um einen Betrag pro unterhaltsberechtigte Person |
Euro |
(Das zu versteuernde Jahresbruttoeinkommen und die Familiensituation finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid.)
Ich habe keine erhöhte Beihilfe, sondern ein geringes Einkommen.
Familien mit begrenztem Einkommen haben Anspruch auf einen Zuschuss vom Heizölsozialfonds.
Ein „begrenztes Einkommen“ bedeutet, dass das zu versteuernde Jahresbruttoeinkommen der Familie unter einer Einkommensgrenze liegt. Dazu gehören auch mögliche Einnahmen aus Immobilien.
Anwendbare Einkommensgrenzen (ab 1 Juli 2023) | |
---|---|
Das zu versteuernde Jahresbruttoeinkommen der Familie ist geringer als oder gleich: | Euro |
Erhöht um einen Betrag pro unterhaltsberechtigte Person | Euro |
Einnahmen aus Immobilien werden für diese Berechnung wie folgt hinzugefügt | 3x das nicht indexierte Katastereinkommen der Immobilien, außer dem Familienhaus |
(Das zu versteuernde Jahresbruttoeinkommen und die Familiensituation finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid.)
Ich befinde mich in einem Schuldenvergleichsverfahren oder einer kollektiven Schuldenregelung.
In diesem Fall müssen Sie 2 Bedingungen erfüllen, um Anspruch auf einen Zuschuss vom Heizölsozialfonds zu haben:
- Sie befinden sich in einem Schuldenvergleichsverfahren oder einer kollektiven Schuldenregelung.
- Es ist für Sie unmöglich, Ihre Heizkostenrechnung zu bezahlen.
Keine der vorigen Situationen
Sie erfüllen nicht die Bedingungen für einen Zuschuss vom Heizölsozialfonds.
Manchmal sind andere Unterstützungsmaßnahmen möglich. Diese müssen Sie anderweitig beantragen oder werden Ihnen bereits automatisch gewährt. Sehen Sie sich hier die anderen Unterstützungsmaßnahmen an.
Welchen Zuschuss kann ich erhalten?
Sie haben in den vorigen Schritten angegeben, dass Sie möglicherweise die Bedingungen für einen Zuschuss pro Liter vom Heizölsozialfonds erfüllen.
Um Ihren möglichen Zuschuss zu berechnen, brauchen wir noch einige Angaben.
Welchen Zuschuss kann ich erhalten?
Aus den vorigen Schritten geht hervor, dass Sie möglicherweise die Bedingungen für eine einmalige Zuschusspauschale pro Jahr vom Heizölsozialfonds erfüllen. Geben Sie die jetzt die verlangten Daten für Ihren aktuellen Kauf ein.
Berechnung eines möglichen Zuschusses vom Heizölsozialfonds
Ihre Lieferdaten liegen mehr als 60 Tage zurück. Anträge auf einen Zuschuss müssen innerhalb von 60 Tagen bei der Energieabteilung des ÖSHZ Ihrer Gemeinde eingereicht werden.
Leider können Sie hierfür keinen Zuschuss mehr beantragen.
Beachten Sie diese 60-Tage-Regel bei Ihren folgenden Käufen und reichen so schnell wie möglich einen Antrag ein.
Berechnung eines möglichen Zuschusses vom Heizölsozialfonds
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Schätzung zu Ihrer Information handelt. Um tatsächlich einen Zuschuss zu erhalten, müssen Sie noch einen konkreten Antrag stellen.
Wie? Richten Sie Ihren Antrag an die Energieabteilung des ÖSHZ Ihrer Gemeinde innerhalb von 60 Tagen nach dem Lieferdatum des Brennstoffs.
Die Mitarbeitenden werden Sie um die erforderlichen Unterlagen bitten (interner Link zum Punkt unten - Akte zusammenstellen) und Ihren Antrag bearbeiten.
Wenn alles gut geht, folgt innerhalb eines Monats eine positive Entscheidung. 15 Tage später ist der Zuschuss auf Ihrem Konto!
Klicken Sie hier, um zu erfahren, was Sie genau tun müssen.
Datum der Lieferung | |
Anzahl der Liter, die in diesem Jahr geliefert wurden und für die Sie bereits einen Antrag eingereicht haben | l |
Anzahl der Liter, für die Sie jetzt einen Antrag einreichen möchten | l |
Sie können einen Mengenzuschuss für
Pro Kalenderjahr können Sie für maximal Liter einen Zuschuss beantragen |
l |
Berechnung Mengenzuschuss
Ihr Zuschuss pro Liter, berechnet gemäß den Bedingungen der aktuellen Vorschriften |
euro |
Zuschuss Heizölsozialfonds
Prozentualer Anteil Ihres Kaufpreises pro Liter, der vom Heizölsozialfonds kofinanziert wird |
% |
Berechnung eines möglichen Zuschusses vom Heizölsozialfonds
Ihr Kauf liegt mehr als 60 Tage zurück. Anträge auf einen Zuschuss müssen innerhalb von 60 Tagen bei der Energieabteilung des ÖSHZ Ihrer Gemeinde eingereicht werden.
Leider können Sie hierfür keinen Zuschuss mehr beantragen.
Beachten Sie diese 60-Tage-Regel bei Ihren folgenden Käufen und reichen so schnell wie möglich einen Antrag ein.
Berechnung eines möglichen Zuschusses vom Heizölsozialfonds
Sie haben in diesem Kalenderjahr bereits einen Pauschalbetrag oder eine Mengenvergütung erhalten.
Sie haben in diesem Kalenderjahr bereits eine Zuschusspauschale oder einen Zuschuss pro Liter erhalten. Deshalb können Sie keine Zuschusspauschale mehr erhalten.
Sie haben in diesem Kalenderjahr noch keine Pauschal- oder Mengenvergütung erhalten.
Sie können eine einmalige Zuschusspauschale pro Jahr beantragen für:
Zuschusspauschale | 210 Euro |
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Schätzung zu Ihrer Information handelt. Um tatsächlich einen Zuschuss zu erhalten, müssen Sie noch einen konkreten Antrag stellen.
Wie? Richten Sie Ihren Antrag an die Energieabteilung des ÖSHZ Ihrer Gemeinde innerhalb von 60 Tagen nach dem Lieferdatum des Brennstoffs.
Die Mitarbeitenden werden Sie um die erforderlichen Unterlagen bitten und Ihren Antrag bearbeiten.
Wenn alles gut geht, folgt innerhalb eines Monats eine positive Entscheidung. 15 Tage später ist der Zuschuss auf Ihrem Konto!
Klicken Sie hier, um zu erfahren, was Sie genau tun müssen.