Habe ich Recht? - Simulationsmodul
Wenn Sie Ihre Wohnung mit Heizöl, Propangas oder Lampenöl (Typ c) beheizen und nur über ein geringes Einkommen verfügen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen Zuschuss. Damit helfen wir Ihnen, einen Teil der Heizkosten zu tragen. Prüfen Sie die Bedingungen hier.
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Mit welchen Energiequellen heizen Sie Ihre Wohnung?
Sie haben keinen Anspruch auf Unterstützung.
Sie heizen mit Brennstoffen, für die der Heizölsozialfonds keinen Zuschuss gewährt. Manchmal sind andere Unterstützungsmaßnahmen möglich. Diese müssen Sie anderweitig beantragen oder werden Ihnen bereits automatisch gewährt. Sehen Sie sich hier die anderen Unterstützungsmaßnahmen an.
Bestimmung meiner persönlichen Situation
Sie heizen mit einem der Brennstoffe, für die der Heizölsozialfonds einen Zuschuss gewähren kann. Jetzt werden wir prüfen, ob Ihr Profil auch für einen Zuschuss vom Heizölsozialfonds in Betracht kommt.
Welche Situation trifft am ehesten auf Sie zu?
Ich habe Anspruch auf eine erhöhte Beihilfe der Kranken- und Invaliditätsversicherung.
Wenn Sie als alleinstehende Person (mit oder ohne unterhaltsberechtigte Kinder) erhöhte Beihilfen der Kranken- und Invaliditätsversicherung erhalten oder wenn alle Ihre Familienangehörigen erhöhte Beihilfen erhalten, ist keine Einkommensprüfung erforderlich.
In den anderen Fällen prüfen wir das zu versteuernde Jahresbruttoeinkommen der Familie. Dieses muss unter einer Einkommensgrenze liegen.
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Anwendbare Einkommensgrenzen | |
|---|---|
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Das zu versteuernde Jahresbruttoeinkommen der Familie ist geringer als oder gleich: | Euro |
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Erhöht um einen Betrag pro unterhaltsberechtigte Person |
Euro |
(Das zu versteuernde Jahresbruttoeinkommen und die Familiensituation finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid.)
Ich habe keine erhöhte Beihilfe, sondern ein geringes Einkommen.
Familien mit begrenztem Einkommen haben Anspruch auf einen Zuschuss vom Heizölsozialfonds.
Ein „begrenztes Einkommen“ bedeutet, dass das zu versteuernde Jahresbruttoeinkommen der Familie unter einer Einkommensgrenze liegt. Dazu gehören auch mögliche Einnahmen aus Immobilien.
| Anwendbare Einkommensgrenzen | |
|---|---|
| Das zu versteuernde Jahresbruttoeinkommen der Familie ist geringer als oder gleich: | Euro |
| Erhöht um einen Betrag pro unterhaltsberechtigte Person | Euro |
| Einnahmen aus Immobilien werden für diese Berechnung wie folgt hinzugefügt | 3x das nicht indexierte Katastereinkommen der Immobilien, außer dem Familienhaus |
(Das zu versteuernde Jahresbruttoeinkommen und die Familiensituation finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid.)
Ich befinde mich in einem Schuldenvergleichsverfahren oder einer kollektiven Schuldenregelung.
In diesem Fall müssen Sie 2 Bedingungen erfüllen, um Anspruch auf einen Zuschuss vom Heizölsozialfonds zu haben:
- Sie befinden sich in einem Schuldenvergleichsverfahren oder einer kollektiven Schuldenregelung.
- Es ist für Sie unmöglich, Ihre Heizkostenrechnung zu bezahlen.
Keine der vorigen Situationen
Sie erfüllen nicht die Bedingungen für einen Zuschuss vom Heizölsozialfonds.
Manchmal sind andere Unterstützungsmaßnahmen möglich. Diese müssen Sie anderweitig beantragen oder werden Ihnen bereits automatisch gewährt. Sehen Sie sich hier die anderen Unterstützungsmaßnahmen an.
Ich möchte die Simulation anhand eines Beispielprofils erstellen
Fällt es Ihnen schwer, sich für eine der oben aufgeführten Optionen zu entscheiden? Dann können Sie diese Simulation auch anhand einiger Beispielprofile durchlaufen.
Bitte beachten Sie: Sie haben erst dann Anspruch auf eine Zulage, wenn Ihre Situation den Bedingungen für unsere Zulage entspricht. Sie können sich jederzeit an uns wenden, damit wir Ihnen bei der Nutzung der Simulation helfen können.
Benötigen Sie Hilfe?
- Kontaktieren Sie uns unter unserer kostenlosen Telefonnummer 0800 90 929.
- Stellen Sie uns Ihre Frage über unser Online-Kontaktformular.
Beispielprofil Mark und Maria
Mark und Maria haben ein geringes gemeinsames Einkommen und zwei Kinder zu versorgen. Sie haben 2000 Liter zu einem Preis von 0,70 Euro/Liter inklusive Mehrwertsteuer liefern lassen. Das hat sie insgesamt 1.400 Euro gekostet.
Beispielprofil Johan
Johan ist alleinstehend und hat Anspruch auf eine erhöhte Beihilfe der Kranken- und Invaliditätsversicherung ( Anspruchsberechtigte Person für den erhöhten Versicherungszuschuss). Er hat 750 Liter Heizöl zu einem Preis von 0,77 Euro/Liter inklusive Mehrwertsteuer bestellt. Das hat ihn insgesamt 577,50 Euro gekostet.
Beispielprofil Sarah
Sarah ist alleinerziehende Mutter und hat ein kleines Kind namens Maya. Aufgrund ihrer letzten Steuererklärung hat sie ein jährliches steuerpflichtiges Bruttoeinkommen von 25.430 Euro. Da ihr Heizöltank leer ist und sie dennoch einen Teil ihrer Wohnung heizen möchte, hat sie eine begrenzte Menge von 500 Litern Heizöl zu einem Preis von 0,80 Euro/Liter inklusive Mehrwertsteuer liefern lassen.
Beispielprofil Markus
Markus ist über 70 Jahre alt, Rentner und bezieht eine geringe Rente. Er lebt in einer Wohnung mit begrenzter Heizung. Um sich im Winter zu wärmen, kauft er gelegentlich einen Kanister Lampenpetroleum (Typ C für Haushaltszwecke) an der Tankstelle, den er zum Heizen seines Wohnzimmers mit einem kleinen Petroleumofen verwendet.
Welchen Zuschuss kann ich erhalten?
Sie haben in den vorigen Schritten angegeben, dass Sie möglicherweise die Bedingungen für einen Zuschuss pro Liter vom Heizölsozialfonds erfüllen.
Um Ihren möglichen Zuschuss zu berechnen, brauchen wir noch einige Angaben.
Möchten Sie lieber zunächst einige Beispielprofile ansehen? Starten Sie die Simulation erneut und wählen Sie die Option „Ich möchte die Simulation anhand eines Beispielprofils erstellen”.
Welchen Zuschuss kann ich erhalten?
Aus den vorigen Schritten geht hervor, dass Sie möglicherweise die Bedingungen für eine einmalige Zuschusspauschale pro Jahr vom Heizölsozialfonds erfüllen. Geben Sie die jetzt die verlangten Daten für Ihren aktuellen Kauf ein.
Möchten Sie lieber zunächst einige Beispielprofile ansehen? Starten Sie die Simulation erneut und wählen Sie die Option „Ich möchte die Simulation anhand eines Beispielprofils erstellen”.
Beispielprofil Mark und Maria
In den vorherigen Schritten haben Sie angegeben, dass Sie die Simulation auf der Grundlage einer Auswahl aus mehreren Beispielprofilen verwenden möchten.
Sie haben sich dabei für das Beispielprofil von Mark und Maria entschieden:
Mark und Maria haben ein geringes gemeinsames Einkommen und zwei Kinder zu versorgen.
Sie haben 2000 Liter zu einem Preis von 0,70 Euro/Liter inklusive Mehrwertsteuer liefern lassen. Das hat sie insgesamt 1.400 Euro gekostet.
Die finanzielle Hilfe des Heizölsozialfonds ist nur für Familien oder Alleinstehende bestimmt, die Schwierigkeiten haben, ihre Rechnungen zu bezahlen.
Mit einem begrenzten Einkommen wie Mark und Maria haben Sie Anspruch auf eine Zulage aus dem Heizölsozialfonds, wenn:
- Das jährliche steuerpflichtige Bruttoeinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt (*)
- Dabei werden auch mögliche Einkünfte aus Immobilien berücksichtigt.
Für den Kauf von 2000 Litern zu 0,70 Euro/Liter = 1.400 Euro haben Marc und Maria Anspruch auf eine Zulage von 0,14 Euro/Liter. Der Zuschuss aus dem Heizölsozialfonds ist jedoch auf maximal 1.500 Liter pro Jahr begrenzt. Somit erhalten sie einen Zuschuss von 0,14 Euro x 1.500 Liter = 210 Euro.
Auf ihren Kaufpreis von 1.400 Euro entspricht dies einer Ersparnis von 15 %. Nicht schlecht, oder?
(*) Die aktuell geltenden Einkommensgrenzen finden Sie hier.
Neben einem geringen Einkommen gibt es noch andere Situationen, die Ihnen Anspruch auf eine Zulage aus dem Heizölsozialfonds geben können. Klicken Sie hier.
Beantragen Sie Ihre Zulage
Diese Simulation wird Ihnen nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Sie ist keine Garantie für den tatsächlichen Erhalt einer Zulage. Dazu müssen Sie einen konkreten Antrag stellen.
Möchten Sie wie Mark und Maria eine Zulage beantragen? Dann richten Sie Ihren Antrag an die Energieabteilung des ÖSHZ Ihrer Gemeinde, und zwar innerhalb von 60 Tagen nach dem Lieferdatum des Brennstoffs.
Diese prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, und entscheidet über Ihren Antrag.
Die Entscheidungen werden in der Regel innerhalb eines Monats nach Antragstellung getroffen. Bei positiver Entscheidung wird die Zulage in der Regel 15 Tage nach der Entscheidung ausgezahlt.
Klicken Sie hier, um zu erfahren, was Sie tun müssen, um einen Antrag zu stellen.
Beispielprofil Johan
In den vorherigen Schritten haben Sie angegeben, dass Sie die Simulation auf der Grundlage einer Auswahl aus mehreren Beispielprofilen verwenden möchten.
Sie haben sich dabei für das Beispielprofil von Johan entschieden:
Johan ist alleinstehend und hat Anspruch auf eine erhöhte Beihilfe der Kranken- und Invaliditätsversicherung ( Anspruchsberechtigte Person für den erhöhten Versicherungszuschuss).
Er hat 750 Liter Heizöl zu einem Preis von 0,77 Euro/Liter inklusive Mehrwertsteuer bestellt. Das hat ihn insgesamt 577,50 Euro gekostet.
Die finanzielle Hilfe des Heizölsozialfonds steht nur Familien oder Alleinstehenden zur Verfügung, die Schwierigkeiten haben, ihre Rechnungen zu bezahlen.
Da Johan allein lebt und auch Anspruch auf eine erhöhte Beihilfe der Kranken- und Invaliditätsversicherung hat, hat er Anspruch auf eine Zulage aus dem Heizölsozialfonds, wenn er mit Heizöl, Propangas oder Heizpetroleum (Typ c - für Heizzwecke) heizt.
Eine Einkommensprüfung ist nicht erforderlich, wenn
- Sie als Alleinstehender (mit oder ohne unterhaltsberechtigte Person) eine erhöhte Beihilfe erhalten
- Alle Familienmitglieder eine erhöhte Beihilfe erhalten
In allen anderen Fällen muss das jährliche steuerpflichtige Bruttoeinkommen der Familie unter einer Höchstgrenze liegen (*)
Für den Kauf von 750 Litern zu einem Preis von 0,77 Euro pro Liter (Gesamtpreis von 577,50 Euro) erhält Johan also eine Zulage von 0,14 Euro/Liter x 750 Liter = 105 Euro.
Das entspricht einer Ersparnis von 18 %. Nicht schlecht, oder?
Jeder Begünstigte kann bis zu maximal 1.500 Liter pro Jahr eine Zulage erhalten. Jan kann also im selben Jahr erneut einen oder mehrere Anträge bis zu maximal 1.500 Liter stellen. So kann die maximale Zulage bis zu 210 Euro betragen.
Die aktuell geltenden Einkommensgrenzen finden Sie hier.
Neben einem geringen Einkommen gibt es noch andere Situationen, die Ihnen Anspruch auf eine Zulage aus dem Heizölsozialfonds geben können. Klicken Sie hier.
Beantragen Sie Ihre Zulage
Diese Simulation wird Ihnen nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Sie ist keine Garantie für den tatsächlichen Erhalt einer Zulage. Dazu müssen Sie einen konkreten Antrag stellen.
Möchten Sie wie Johan eine Zulage beantragen? Dann richten Sie Ihren Antrag an die Energieabteilung des ÖSHZ Ihrer Gemeinde, und zwar innerhalb von 60 Tagen nach dem Lieferdatum des Brennstoffs.
Diese prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, und entscheidet über Ihren Antrag.
Die Entscheidungen werden in der Regel innerhalb eines Monats nach Antragstellung getroffen. Bei positiver Entscheidung wird die Zulage in der Regel 15 Tage nach der Entscheidung ausgezahlt.
Klicken Sie hier, um zu erfahren, was Sie tun müssen, um einen Antrag zu stellen.
Beispielprofil Sarah
In den vorherigen Schritten haben Sie angegeben, dass Sie die Simulation auf der Grundlage einer Auswahl aus mehreren Beispielprofilen verwenden möchten.
Sie haben sich dabei für das Beispielprofil von Sarah entschieden:
Sarah ist alleinerziehende Mutter und hat ein kleines Kind namens Maya. Aufgrund ihrer letzten Steuererklärung hat sie ein jährliches steuerpflichtiges Bruttoeinkommen von 25.430 Euro. Da ihr Heizöltank leer ist und sie dennoch einen Teil ihrer Wohnung heizen möchte, hat sie eine begrenzte Menge von 500 Litern Heizöl zu einem Preis von 0,80 Euro/Liter inklusive Mehrwertsteuer liefern lassen.
Die finanzielle Hilfe des Heizölsozialfonds ist nur für Familien oder Alleinstehende bestimmt, die Schwierigkeiten haben, ihre Rechnungen zu bezahlen.
Eine der Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Zulage aus dem Heizölsozialfonds ist, dass das Einkommen der Familie oder der alleinstehenden Person unter einer Einkommensgrenze (*) liegt. Das jährliche steuerpflichtige Bruttoeinkommen von Sarah liegt knapp über dem derzeit geltenden Grenzwert, aber da sie noch ein unterhaltsberechtigtes Kind hat, kann dieser Höchstbetrag für das jährliche steuerpflichtige Bruttoeinkommen um einen Betrag erhöht werden, der ihr dennoch Anspruch auf eine Zulage verschafft (*).
Für ihren Kauf von 500 Litern zu 0,80 Euro/Liter = 400 Euro hat Sarah Anspruch auf eine Zulage von 0,14 Euro/Liter, was 500 Liter x 0,14 = 70 Euro entspricht.
Auf ihren Kaufpreis von 400 Euro entspricht dies einer Ersparnis von 17,5 %. Nicht schlecht, oder?
(*) Die aktuell geltenden Einkommensgrenzen finden Sie hier.
Neben einem geringen Einkommen gibt es noch andere Situationen, die Ihnen Anspruch auf eine Zulage aus dem Heizölsozialfonds geben können. Klicken Sie hier.
Beantragen Sie Ihre Zulage
Diese Simulation wird Ihnen nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Sie ist keine Garantie für den tatsächlichen Erhalt einer Zulage. Dazu müssen Sie einen konkreten Antrag stellen.
Möchten Sie wie Sarah eine Zulage beantragen? Dann richten Sie Ihren Antrag an die Energieabteilung des ÖSHZ Ihrer Gemeinde, und zwar innerhalb von 60 Tagen nach dem Lieferdatum des Brennstoffs.
Diese prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, und entscheidet über Ihren Antrag.
Die Entscheidungen werden in der Regel innerhalb eines Monats nach Antragstellung getroffen. Bei positiver Entscheidung wird die Zulage in der Regel 15 Tage nach der Entscheidung ausgezahlt.
Klicken Sie hier, um zu erfahren, was Sie tun müssen, um einen Antrag zu stellen.
Beispielprofil Markus
In den vorherigen Schritten haben Sie angegeben, dass Sie die Simulation auf der Grundlage einer Auswahl aus mehreren Beispielprofilen verwenden möchten.
Sie haben sich dabei für das Beispielprofil von Markus entschieden:
Markus ist über 70 Jahre alt, Rentner und bezieht eine geringe Rente. Er lebt in einer Wohnung mit begrenzter Heizung. Um sich im Winter zu wärmen, kauft er gelegentlich einen Kanister Lampenpetroleum (Typ C für Haushaltszwecke) an der Tankstelle, den er zum Heizen seines Wohnzimmers mit einem kleinen Petroleumofen verwendet.
Aufgrund seiner geringen Rente hat Markus ein geringeres jährliches steuerpflichtiges Einkommen als die festgelegten Einkommensgrenzen, wodurch er Anspruch auf eine Zulage aus dem Heizölsozialfonds hat. (*)
Neben einer Mengen-Zulage für Großeinkäufe (z. B. zum Befüllen Ihres Heizöltanks) gewährt der Heizölsozialfonds auch eine Einmaliger Fixbetrag (Pauschale) pro Jahr. für Familien, die Heizöl oder Heizpetroleum (Typ c – für Heizzwecke) in kleinen Mengen, z. B. in Kanistern, an der Tankstelle kaufen. Diese Brennstoffe sind für Heizöfen oder Petroleumöfen bestimmt.
Markus macht von dieser Möglichkeit für einen einmaligen Fixbetrag (Pauschale) pro Jahr Gebrauch.
In diesem Fall muss es sich um Brennstoff handeln, den Markus hauptsächlich zum Heizen seiner Wohnung verwendet. Dieser Antrag auf einen einmaligen Fixbetrag (Pauschale) kann nicht mit einem Antrag auf einen Mengenrabatt kombiniert werden.
Der einmalige Fixbetrag (Pauschale), den Markus erhalten kann, beträgt 210 Euro und kann einmal pro Kalenderjahr beantragt werden.
Um zu vermeiden, dass Markus für jeden Kauf einen Antrag stellen muss, handelt es sich hierbei um einen festen Betrag pro Jahr. Ein Kaufbeleg reicht aus, sofern Marcel alle anderen Bedingungen erfüllt.
(*)Die aktuell geltenden Einkommensgrenzen finden Sie hier.
Neben einem geringen Einkommen gibt es noch andere Situationen, die Ihnen Anspruch auf eine Zulage aus dem Heizölsozialfonds geben können. Klicken Sie hier.
Beantragen Sie Ihre Zulage
Diese Simulation wird Ihnen nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Sie ist keine Garantie für den tatsächlichen Erhalt einer Zulage. Dazu müssen Sie einen konkreten Antrag stellen.
Möchten Sie wie Markus eine Zulage beantragen? Dann richten Sie Ihren Antrag an die Energieabteilung des ÖSHZ Ihrer Gemeinde, und zwar innerhalb von 60 Tagen nach dem Lieferdatum des Brennstoffs.
Diese prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, und entscheidet über Ihren Antrag.
Die Entscheidungen werden in der Regel innerhalb eines Monats nach Antragstellung getroffen. Bei positiver Entscheidung wird die Zulage in der Regel 15 Tage nach der Entscheidung ausgezahlt.
Klicken Sie hier, um zu erfahren, was Sie tun müssen, um einen Antrag zu stellen.
Berechnung eines möglichen Zuschusses vom Heizölsozialfonds
Ihre Lieferdaten liegen mehr als 60 Tage zurück. Anträge auf einen Zuschuss müssen innerhalb von 60 Tagen bei der Energieabteilung des ÖSHZ Ihrer Gemeinde eingereicht werden.
Leider können Sie hierfür keinen Zuschuss mehr beantragen.
Beachten Sie diese 60-Tage-Regel bei Ihren folgenden Käufen und reichen so schnell wie möglich einen Antrag ein.
Berechnung eines möglichen Zuschusses vom Heizölsozialfonds
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Schätzung zu Ihrer Information handelt. Um tatsächlich einen Zuschuss zu erhalten, müssen Sie noch einen konkreten Antrag stellen.
Wie? Richten Sie Ihren Antrag an die Energieabteilung des ÖSHZ Ihrer Gemeinde innerhalb von 60 Tagen nach dem Lieferdatum des Brennstoffs.
Die Mitarbeitenden werden Sie um die erforderlichen Unterlagen bitten (interner Link zum Punkt unten - Akte zusammenstellen) und Ihren Antrag bearbeiten.
Wenn alles gut geht, folgt innerhalb eines Monats eine positive Entscheidung. 15 Tage später ist der Zuschuss auf Ihrem Konto!
Klicken Sie hier, um zu erfahren, was Sie genau tun müssen.
| Datum der Lieferung | |
| Anzahl Liter, für die Sie dieses Jahr schon eine Antrag erhalten haben | l |
| Anzahl der Liter, für die Sie jetzt einen Antrag einreichen möchten | l |
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Sie können einen Mengenzuschuss für
Pro Kalenderjahr können Sie für maximal Liter einen Zuschuss beantragen |
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Berechnung Mengenzuschuss
Ihr Zuschuss pro Liter, berechnet gemäß den Bedingungen der aktuellen Vorschriften |
euro |
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Zuschuss Heizölsozialfonds
Prozentualer Anteil Ihres Kaufpreises pro Liter, der vom Heizölsozialfonds kofinanziert wird |
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Berechnung eines möglichen Zuschusses vom Heizölsozialfonds
Ihr Kauf liegt mehr als 60 Tage zurück. Anträge auf einen Zuschuss müssen innerhalb von 60 Tagen bei der Energieabteilung des ÖSHZ Ihrer Gemeinde eingereicht werden.
Leider können Sie hierfür keinen Zuschuss mehr beantragen.
Beachten Sie diese 60-Tage-Regel bei Ihren folgenden Käufen und reichen so schnell wie möglich einen Antrag ein.
Berechnung eines möglichen Zuschusses vom Heizölsozialfonds
Sie haben dieses Jahr schon eine Pauschale oder Volumenzulage erhalten
Sie haben in diesem Kalenderjahr bereits eine Zuschusspauschale oder einen Zuschuss pro Liter erhalten. Deshalb können Sie keine Zuschusspauschale mehr erhalten.
Sie haben dieses jahr noch keine Pauschal- oder Volumenzulage erhalten
Sie können eine einmalige Zuschusspauschale pro Jahr beantragen für:
| Zuschusspauschale | 210 Euro |
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Schätzung zu Ihrer Information handelt. Um tatsächlich einen Zuschuss zu erhalten, müssen Sie noch einen konkreten Antrag stellen.
Wie? Richten Sie Ihren Antrag an die Energieabteilung des ÖSHZ Ihrer Gemeinde innerhalb von 60 Tagen nach dem Lieferdatum des Brennstoffs.
Die Mitarbeitenden werden Sie um die erforderlichen Unterlagen bitten und Ihren Antrag bearbeiten.
Wenn alles gut geht, folgt innerhalb eines Monats eine positive Entscheidung. 15 Tage später ist der Zuschuss auf Ihrem Konto!
Klicken Sie hier, um zu erfahren, was Sie genau tun müssen.