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Welchen Zuchuss kann ich erhalten?

Was ist zu tun?

So beantragen Sie einen Zuschuss vom Heizölsozialfonds

Wenn Sie meinen, dass Sie die Bedingungen erfüllen, beantragen Sie Ihren Zuschuss wie folgt:

  1. Wenden Sie sich an die Energieabteilung des ÖSHZ in Ihrer Stadt oder Gemeinde. Die Kontaktdaten finden Sie hier. 
  2. Die Mitarbeitenden werden Sie um die erforderlichen Unterlagen bitten (interner Link zum Punkt unten - Akte zusammenstellen) und Ihren Antrag bearbeiten.
  3. Wenn alles gut geht, folgt innerhalb eines Monats eine positive Entscheidung. 15 Tage später ist der Zuschuss auf Ihrem Konto!

eichen Sie Ihren Antrag rechtzeitig ein!

Sie müssen Ihren Antrag innerhalb von 60 Tagen nach Lieferung des Brennstoffs einreichen. Dieses Datum finden Sie auf Ihrer Rechnung oder dem Kaufbeleg.

So stellen Sie Ihre Antragsunterlagen zusammen

Schritt 1: Füllen Sie das Antragsformular aus

So kann die Energieabteilung Ihren Antrag korrekt prüfen und die erforderlichen Unterlagen zusammentragen. Sie können das Antragsformular hier herunterladen und drucken.

Sie haben keinen Drucker? Kein Problem! Begeben Sie sich zur Energieabteilung, um Ihre Akte mit einem/einer der Mitarbeitenden in Ordnung zu bringen.

Schritt 2: Bereiten Sie sich vor

Die Energieabteilung wird Sie um folgende Unterlagen bitten:

Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular mit folgenden Daten:

  • Ihre Daten als Antragsteller für den Zuschuss
  • Die Zusammensetzung Ihrer Familie (= alle Personen, die gemeinsam mit Ihnen in der gleichen Wohnung verbleiben)
  • Eine Bescheinigung über Ihr Sozialstatut als anspruchsberechtigte Person für einen Zuschuss vom Heizölsozialfonds
  • Angaben zu Ihrem Antrag auf Zuschuss: Art des Brennstoffs, Anzahl der Liter (eventuell), Erklärung, dass es sich um den Brennstoff handelt, den Sie hauptsächlich zur Beheizung Ihre Wohnung verwenden.

Kopie Ihrer Rechnung, Ihres Kaufbelegs oder Kassenbons

Kopie Ihres Personalausweises

Die Energieabteilung kann auch nach dem Nachweis des Familieneinkommens fragen. Das sind zum Beispiel der letzte Steuerbescheid, Ihre letzten Lohnabrechnungen, die letzte Bescheinigung über eine erhaltene Sozialleistung usw.

Bei einer Überschuldung müssen Sie auch folgende Unterlagen vorlegen:

  • Die Entscheidung, mit der die kollektive Schuldenregelung eingeleitet wurde, oder eine Bescheinigung der Person, die für Sie das Schuldenvergleichsverfahren durchführt.
  • Alle Unterlagen, die es der Energieabteilung ermöglichen, in einem Sozialbericht zu beurteilen, ob Sie „nicht in der Lage sind, die Heizkostenrechnung zu bezahlen“ (Haushaltseinkommen, laufende Ausgaben usw.).

Zur Information: Die Energieabteilung kann Ihre Einkommensdaten und die der Mitglieder Ihres Haushalts auch elektronisch direkt beim FÖD Finanzen anfordern. Diese Mitarbeitenden werden Sie auch für weitere Informationen kontaktieren.

Für Mehrfamilienhäuser, manchmal zusätzliche Dokumente

Wohnen Sie in einem Appartementhaus mit einem gemeinschaftlichen Heizungssystem? Dann werden zusätzliche Dokumente benötigt.

In diesem Fall müssen Sie zusätzlich noch folgende Unterlagen einreichen:

  • Kopie der Rechnung des gekauften Brennstoffs;
  • Bescheinigung des Eigentümers oder Verwalters/Syndikus des Gebäudes mit Angabe der Anzahl der Wohnungen, auf die sich die Rechnung bezieht.

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