• Kategorie 1: Personen, die Anspruch auf einen erhöhten Zuschuss zur Kranken- und Rentenversicherung haben

Außerdem darf das zu versteuernde Jahresbruttoeinkommen € 22.925,00 zuzüglich € 4.242,16 pro Person zu Lasten* nicht überschreiten.

In den nachfolgenden Fällen erlaubt Ihnen der FÖD Mi auf eine Prüfung zu verzichten:

  • Wenn der Haushalt aus einer allein stehenden Person besteht (mit oder ohne Kinder zu Lasten), die einen Status BIM besitzt
  • Wenn der gesamte Haushalt einen Status BIM besitzt

 

Kategorie 2: Personen mit niedrigem Einkommen

Haushalte mit einem zu versteuernden Jahresbruttoeinkommen unter oder gleich € 22.925,00 (zuzüglich € 4.242,16 pro Person zu Lasten*). Hierbei wird das nichtindexierte Katastereinkommen (x3) aus den Immobilien – außer der Familienunterkunft – berücksichtigt.

 

Kategorie 3: Verschuldete Personen

In der dritten Kategorie handelt es sich um Personen, die folgende doppelte Bedingung erfüllen :

  • Personen, die sich in einem Schuldenbegleichungsverfahren befinden oder eine kollektive Schuldenregelung nutzen (gem. Gesetz vom 12.06.1991 über den Verbraucherkredit; Art. 1675-2 ff. Gerichtsgesetzbuch)
    und
  • die Heizungsrechnung nicht bezahlen können.

*Mit einer Person zu Lasten ist ein Haushaltsmitglied des Berechtigten gemeint, dessen Nettojahreseinkommen ohne Familienbeihilfe und Unterhalt für Kinder unter € 3.490,- liegt.