Je Haushalt und je Heizperiode können höchstens 1.500 Liter Brennstoff für die Gewährung der Heizunsbeihilfe berücksitigt werden.

Der untere Grenzwert für die Gewährung der Beihilfe entfällt. 

 

Für Brennstoff, der in großen Mengen geliefert wird, schwankt die Höhe der Beihilfe zwischen:

- 14 und 20 Cent je Liter. Die Beihilfe pro Haushalt beträgt höchstens 300 €.

 

Sobald der Rechnungspreis - einschließlich Mehrwertsteuer – die im Folgenden festgelegten Grenzwerte erreicht oder darüber liegt, gilt die nachfolgende Beihilfe:

Preis je Liter auf der Rechnung

Höher der Beihilfe je Liter

Maximale Höhe der Beihilfe je Preiskategorie

< € 1,0500

14 cent

€210

>= € 1,0500 et< € 1,0750

15 cent

€225

>= € 1,0750 en< € 1,1000

16 cent

€240

>= € 1,1000 en< € 1,1250

17 cent

€255

>= € 1,1250 en< € 1,1500

18 cent

€270

>= € 1,1500 en< € 1,1750

19 cent

€285

>= € 1,1750

20 cent

€300

Für kleine Mengen Heizöl oder Heizpetroleum (Typ C), die an der Zapfsäule gekauft wurden, wird eine Pauschale von 210 € gezahlt. Eine einzige Quittung reicht, damit Sie Anspruch auf die Pauschale haben.

Die Gewährung der Beihilfepauschale für Brennstoffe an der Zapfsäule schließt eine Beihilfe für die Lieferung von Heizöl in großen Mengen aus und umgekehrt.

Falls Sie Anspruch auf einen Zuschuss haben, erhalten Sie diesen Betrag Bar auf die Hand oder durch Überweisung auf Ihr Konto. Wenn Sie zur Kategorie 3 gehören (siehe die Rubrik 'Wer hat Anspruch auf einen Zuschuss?'), wird der Zuschuss vom ÖSHZ unmittelbar an den Brennstofflieferanten gezahlt.

 

 
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