Kategorie 1: Personen, die Anspruch auf einen erhöhten Zuschuss zur Kranken- und Rentenversicherung haben

Außerdem darf das zu versteuernde Jahresbruttoeinkommen € 16.306,33 zuzüglich € 3.018,74 pro Person zu Lasten* nicht überschreiten.

Kategorie 2: Personen mit niedrigem Einkommen

Haushalte mit einem zu versteuernden Jahresbruttoeinkommen unter oder gleich €16.306,33  (zuzüglich € 3.018,74 pro Person zu Lasten*).

Hierbei wird das nichtindexierte Katastereinkommen (x3) aus den Immobilien – außer der Familienunterkunft – berücksichtigt.

Kategorie 3: Verschuldete Personen

Personen, die sich in einem Schuldenbegleichungsverfahren befinden oder eine kollektive Schuldenregelung nutzen (gem. Gesetz vom 12.06.1991 über den Verbraucherkredit; Art. 1675-2 ff. Gerichtsgesetzbuch) und die Heizungsrechnung nicht bezahlen können.

 

 

*Mit einer Person zu Lasten ist ein Haushaltsmitglied des Berechtigten gemeint, dessen Nettojahreseinkommen ohne Familienbeihilfe und Unterhalt für Kinder unter € 2.890,- liegt.

 

 

 

 
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