Kategorie 1: Personen, die Anspruch auf einen erhöhten Zuschuss zur Kranken- und Rentenversicherung haben
Außerdem darf das zu versteuernde Jahresbruttoeinkommen € 16.306,33 zuzüglich € 3.018,74 pro Person zu Lasten* nicht überschreiten.
Kategorie 2: Personen mit niedrigem Einkommen
Haushalte mit einem zu versteuernden Jahresbruttoeinkommen unter oder gleich €16.306,33 (zuzüglich € 3.018,74 pro Person zu Lasten*).
Hierbei wird das nichtindexierte Katastereinkommen (x3) aus den Immobilien – außer der Familienunterkunft – berücksichtigt.
Kategorie 3: Verschuldete Personen
Personen, die sich in einem Schuldenbegleichungsverfahren befinden oder eine kollektive Schuldenregelung nutzen (gem. Gesetz vom 12.06.1991 über den Verbraucherkredit; Art. 1675-2 ff. Gerichtsgesetzbuch) und die Heizungsrechnung nicht bezahlen können.
*Mit einer Person zu Lasten ist ein Haushaltsmitglied des Berechtigten gemeint, dessen Nettojahreseinkommen ohne Familienbeihilfe und Unterhalt für Kinder unter € 2.890,- liegt.
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