Der Heizölsozialfonds gewährt Personen, die sich in einer schwierigen Situation befinden, einen Zuschuss zur Heizkostenrechnung. Der Fonds ist lediglich während der Heizungsperiode tätig, das heißt vom 1. januar bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres.

Die Lieferung muss zwischen dem 1 januar und dem 31 dezember erfolgen. 


Dabei handelt es sich um Rechnungen für:

  • Heizöl,
  • Lampenpetroleum ( Type C ),
  • Propangas aus tankwagen.

    GILLT NICHT FÜR
  • Erdgas über einen anschluss aus dem städtischen versorgungnetz,
  • Propaangas in gasflaschen,
  • Butangas in gasflaschen.
 
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