Wenn Sie glauben Anspruch auf den Zuschuss des Heizölsozialfonds zu haben , muss der Antrag innerhalb von 60 Tagen nach Lieferung beim ÖSHZ Ihrer Gemeinde eingereicht werden.

Das ÖSHZ wird prüfen:

  • ob Sie tatsächlich einer Kategorie der Zielgruppe angehören,
  • ob Sie tatsächlicheinen Brennstoff benutzen, für den eine Beihilfe

    gezahlt wird,

  • ob die auf der Rechnung angegebene Lieferadresse mit Ihrem üblichen Wohnsitz übereinstimmt.
  • oder Ihr Einkommen unter den oben angegebenen Grenzen (siehe die Rubrik “Haben Sie Anspruch auf Heizungsbeihilfe?”) liegt; das ÖSHZ wird Ihre Einkommensdaten und die der Mitglieder in Ihrem Haushalt auf elektronischem Wege unmittelbar bei dem FÖD Finanzen abfragen. Das ÖSHZ wird sich möglicherweise an Sie wenden, falls zusätzliche Auskünfte erforderlich sein sollten.

    Das ÖSHZ wird Ihnen folgende Unterlagen von Ihnen verlangen :

  • Auf jeden Fall die Lieferrechnung. Falls Sie in einem Mehrparteienhaus wohnen, sollten Sie sich vom Eigentümer oder vom Hausverwalter eine Kopie der Rechnung besorgen sowie eine Bescheinigung über die Anzahl der Wohnungen, auf die sich die Rechnung bezieht.
     
  • Falls Sie der Kategorie 1 angehören:
     
    • Ihre Identitätskarte,
    • auf Anforderung durch das ÖSHZ einen Nachweis über das Familieneinkommen (der letzte Steuerbescheid, der letzte Lohn- oder Gehaltsauszug, die letzte Bescheinigung über eine Sozialleistung, die Sie erhalten haben…).
       
  • Falls Sie der Kategorie 2 angehören:
     
    • Ihre Identitätskarte,
    • auf Anforderung durch das ÖSHZ einen Nachweis über das Familieneinkommen (der letzte Steuerbescheid, der letzte Lohn- oder - Gehaltsauszug, die letzte Bescheinigung über eine Sozialleistung, die Sie erhalten haben…).
       
  • Falls Sie der Kategorie 3 angehören:
     
    • Die Entscheidung über die Zulässigkeit der kollektiven Schuldenregelung oder eine Bescheinigung der Person, die bei der Schuldenregelung vermittelt,
    • Ihre Identitätskarte.
       

 

 
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